Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsfragen spielen in allen Bereichen eine immer größere Rolle. Als Versicherungsmakler sind wir, jedenfalls in Teilen unserer Organisation, Finanzberater im Sinne der Transparenzverordnung des europäischen Parlaments*. 

  1. Wir werden die von den Versicherern dargestellten Nachhaltigkeitsstrategien mit unseren Kunden im Rahmen der Abfrage von deren Wünschen und Bedürfnissen besprechen und darstellen, ob die Überlegungen der Versicherer aus unserer Sicht signifikante Vor- oder Nachteile für unsere Kunden bedeuten. 
  2. Wir berücksichtigen die von den Versicherern zu Nachhaltigkeitsfragen veröffentlichten Informationen und werden ggf. solche Versicherer bei unserer Auswahl als geeignete Risikoträger für die Risiken unserer Kunden nicht in die engere Wahl nehmen, welche keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen. 
  3. Die Informationsdichte für solche Berücksichtigung ist derzeit noch gering, wird aber voraussichtlich zunehmen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot sowie Informationsdichte wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. 
  4. Die Informationen über Nachhaltigkeitsstrategien stammt von den jeweiligen Versicherungsunternehmen. Für deren Richtigkeit sind wir folglich nicht verantwortlich. 
  5. Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. Produkten zur betrieblichen Altersversorgung werden Nachhaltigkeitsrisiken insoweit einbezogen, als sie sich den vorvertraglichen Informationen der Versicherer entnehmen lassen. Sofern eine pflichtgemäße Einschätzung im Hinblick auf eine vergleichbare oder bessere Rendite desjenigen Produktes möglich ist, welches Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen werden. 
  6. Unsere Vergütung für Versicherungsanlageprodukte ist zwar grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Sofern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Versicherungsmaklers vergüten sollten, werden wir die höhere Vergütung annehmen. 
  7. Die Vergütung von Mitarbeitern (Angestellte, freie Mitarbeiter, Untervermittler) fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. 

* Verordnung 2019/2088 (EU) des europäischen Parlamentes und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor